Unsere Zielgruppen
Unser Angebot richtet sich an Menschen:
- Frauen und Männer ab 18 Jahren bis Alter unbegrenzt
- mit vorwiegend psychischen Erkrankungen
- nach einem Spital- oder Klinikaufenthalt zur Integration in einen selbständigen Alltag
- die nur vorübergehend, für eine längere Zeit oder unbegrenzt betreutes Wohnen in Anspruch nehmen
Unser Angebot richtet sich nicht an Menschen, die:
- eine geistige Behinderung aufweisen
- Drogen- und/oder Alkoholabhängig sind
- Akut psychotische oder Suizid gefährdete Menschen
- eine schwere körperliche Behinderung haben und/oder einen Rollstuhl brauchen (unsere Räume sind nicht rollstuhlgängig)
- eine intensive Pflege benötigen, die z.B. durch die Spitex nicht mehr abgedeckt werden kann
Aufnahme
Das Aufnahmeverfahren ist geregelt. Der Aufnahmeentscheid erfolgt durch die Heimleitung mittels einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Pension hochHaus, vertreten durch die Heimleitung, und dem Klienten oder der Klientin. Diese Vereinbarung wird vorgängig mit den zuständigen Beiständen besprochen. Zur finanziellen Absicherung verlangt das Hochhaus eine Kostengutsprache.
Folgende Kriterien sind von entscheidender Bedeutung:
- Bereitschaft und Fähigkeit des Klienten/der Klientin, Infrastruktur und Angebot der Pension hochHaus zweckentsprechend zu nutzen.
- Bereitschaft nach den individuellen Möglichkeiten an den Arztterminen, Therapien, Einzel- und Gruppengesprächen ausser Haus teilzunehmen, und die Tagesstruktur so selbständig wie möglich zu gestalten.
- Zusammensetzung der bereits in der Pension hochHaus lebenden BewohnerInnen.
Austritte
Die Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich unbegrenzt, wird individuell vereinbart und kann sich auch über das AHV-Alter hinaus erstrecken. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit, die nicht mehr von der Organisation Spitex abgedeckt werden kann, muss für eine adäquate Lösung gesucht werden. Die Pension Hochhaus wird dabei durch den zuständigen Beistand unterstützt.
Die Austrittsmodalitäten sind in der Aufnahmevereinbarung festgehalten:
- Die reguläre Kündigungsfrist für ein Zimmer oder ein Studio beträgt 1 Monat, jeweils auf das Ende eines Monates.
- Der Austrittstag wird in einem Gespräch vereinbart und ist verbindlich.
- Die Pension hochHaus unterstützt die austretende Person bei der Organisation des Umzugs, z.B. die Bezugsperson hilft beim Packen usw.
- Austrittsgespräch
- Wir informieren die verantwortliche Person des neuen Wohnheimes entweder schriftlich oder persönlich.
Wir behalten uns vor, einen Austritt oder eine vorübergehende Umplatzierung einzuleiten und umzusetzen, sofern:
- Medizinische und pflegerische Anforderungen unsere Möglichkeiten übersteigen.
- Die Bewohnerin oder der Bewohner mehrfach und massiv gegen die Regeln oder Anordnungen der Pension hochHaus verstösst.
- Die Fähigkeit dauerhaft fehlt, Infrastruktur und Angebot der Pension hochHaus zweckentsprechend zu nutzen.