Unsere Zielgruppen

Unser Angebot richtet sich an Menschen:

Unser Angebot richtet sich nicht an Menschen, die:

Aufnahme

Das Aufnahmeverfahren ist geregelt. Der Aufnahmeentscheid erfolgt durch die Heimleitung mittels einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Pension hochHaus, vertreten durch die Heimleitung, und dem Klienten oder der Klientin. Diese Vereinbarung wird vorgängig mit den zuständigen Beiständen besprochen. Zur finanziellen Absicherung verlangt das Hochhaus eine Kostengutsprache.
Folgende Kriterien sind von entscheidender Bedeutung:

Austritte

Die Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich unbegrenzt, wird individuell vereinbart und kann sich auch über das AHV-Alter hinaus erstrecken. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit, die nicht mehr von der Organisation Spitex abgedeckt werden kann, muss für eine adäquate Lösung gesucht werden. Die Pension Hochhaus wird dabei durch den zuständigen Beistand unterstützt.

Die Austrittsmodalitäten sind in der Aufnahmevereinbarung festgehalten:

Wir behalten uns vor, einen Austritt oder eine vorübergehende Umplatzierung einzuleiten und umzusetzen, sofern: